November 02, 2021
Export
Sonderstatus für Nordirland: Wie funktioniert der Warenverkehr?
Durch den Brexit und den Austritt der Briten aus dem europäischen Binnenmarkt gibt es im Vereinigten Königreich zwei rechtlich voneinander getrennte Märkte: Während Großbritannien die EU verlassen hat, besitzt Nordirland seit dem 1. Januar 2021 einen Sonderstatus. GTAI informiert darüber, welche Regelungen für den Warenverkehr nach Nordirland nun wichtig sind.
Bild: Pixabay
Das Nordirland-Protokoll zum Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sieht vor, dass Nordirland einen Sonderstatus erhält. Folglich finden alle relevanten Binnenmarktregeln der EU sowie der EU-Zollkodex auch weiterhin in Nordirland Anwendung. Das bedeutet, dass Nordirland weiterhin Teil des britischen Zollgebietes bleibt, aber zollrechtlich so behandelt wird, als ob es zum Zollgebiet der Union gehören würde. Für Lieferungen zwischen der EU und Nordirland bedeutet dies, dass Zollkontrollen auf der Insel Irland vorerst nicht stattfinden. Eine Zollanmeldung ist ebenfalls nicht notwendig. Denn anders als bei Lieferungen aus der EU nach Großbritannien, werden EU-Lieferungen nach Nordirland weiterhin als intra-EU-Handel gesehen und bleiben somit innergemeinschaftliche Lieferungen. Auch die Regelungen des unionseinheitlichen Mehrwertsteuerrechts für Lieferungen von und nach Nordirland gelten weiter. Lieferungen an ein Unternehmen in Nordirland sind somit weiterhin als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung zu erfassen.
Was den Marktzugang für deutsche Produkte in Nordirland betrifft, entfallen gemeinsame Produktvorschriften oder eine automatische gegenseitige Anerkennung, wie es sie noch zuvor im Binnenmarkt gab. Das bedeutet: In Bezug auf Standards und Normen gelten in Nordirland Sonderregelungen. Unter anderem kann für den nordirischen Markt weiterhin die CE-Kennzeichnung für Produkte verwendet werden. Für deutsche Unternehmen, die Medizintechnik oder Arzneimittel exportieren, ist außerdem wichtig, dass die EU-Medizinprodukteregulierung weiterhin gilt. Das bedeutet, dass sowohl die MDR- als auch die IVDR- Verordnung in Nordirland angewendet werden, obwohl diese Vorschriften in Großbritannien keine Gültigkeit haben.
Weitere Informationen: https://www.gtai.de/gtai-de/trade/zoll/zollbericht/vereinigtes-koenigreich/nordirland-warenverkehr-ab-1-januar-2021-603252
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie / CC BY-ND 3.0 DE