März 04, 2021
Digital Health

Allianz für Digitale Pflegeanwendungen gegründet

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sollen als Teil der Versorgung von Pflegebedürftigen im Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) verankert werden. Das DVPMG wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2021 in Kraft treten.

Für die Verträge und Vergütungsansprüche nach §78a DVPMG-Entwurf vom 14.01.2021 ist der Spitzenverband der Pflege­kassen zuständig. Die wirtschaftlichen Interessen der Hersteller einer Digitalen Pflegeanwendung werden laut Referenten­entwurf von zwei Vertretern der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzen­orga­nisationen der Hersteller von digitalen Pflegeanwendungen auf Bundes­ebene wahrgenommen.

Das Problem: In Deutschland existiert bis Januar 2021 keine maßgebliche Spitzenorganisation der Hersteller von digitalen Pflegeanwendungen auf Bundesebene. Im Februar 2021 hat sich nun eine Allianz für Digitale Pflegeanwendungen (SVDiPA) gegründet, die das fachliche und technische Know-how bündelt und Aufgaben eines Spitzenverbandes übernimmt.

Unter Federführung des Digitalverbandes FINSOZ und maßgeblicher verbandlicher Unterstützung durch den Bundesver­band der Betreuungs­dienste e.V. (BBD) und dem Verein Pflegender Angehörige e.V. (PA) vertritt die DiPA-Allianz die Inte­ressen aller Zielgruppen zur Nutzung von DiPAs in der Pflege.

Nach Ansicht des SVDiPA werden digitale Pflege-Apps für die Endan­wender – Pflegebedürftige und deren Angehörige – erst dann den vollen Nutzen entfalten, wenn Sie die folgen­den drei Aspekte in Einklang bringen:

1) App für Pflegebedürftige und deren Angehörige

Die App muss eigene pflegerische Inhalte bieten, die Kommunikation mit anderen Stakeholdern ermöglichen und eine orga­ni­satorische Vereinfachungen für Pflegende und Angehörige erlauben.

2) Anbindung an die IT-Systeme der Pflege- und Betreuungs-Dienstleister

Die Anbindung an Pflege-Managementsysteme und die Unterstützung von möglichst vielen automatisch abge­wickelten Pro­zessen soll die Beteiligten von Regelaufgaben entlasten und einfache, standardisierte Prozesse ermöglichen. Dadurch wird Zeit für die eigentliche Pflege und Betreuung gewonnen: Leistung am und für die Menschen – und nicht für bürokratische Prozesse.
 
3) Persönliche, telefonische, virtuell-digitale Betreuung durch einen persönlichen Ansprechpartner oder Betreuungs-Dienstleister

Die durch Automatisierung von Prozessen gewonnene Zeit sollte für professionelles Care- und Case-Manage­ment mit IT-technischer Unterstützung sowie für virtuell-digitale Betreuungs- und Pflegeangebote genutzt werden. Die daraus gewon­nenen Informationen müssen den anderen Dienstleistern, Pflegebedürftigen und Angehörigen zur Weiterentwicklung zur Verfügung stehen (KI in cure and care).

Vor diesem Hintergrund verfolgt die interdisziplinäre DiPA-Allianz drei Ziele:
 
1) SVDiPA ist politischer beratender Ansprechpartner für den organisatorischen Aufbau eines DiPA-Registers und zur Festlegung technischer Spezifikationen sowie für die notwendige begleitende pflegerische Betreuung für digitale Pflegeanwendungen nach §78a unter Berücksichtung von deren Wirkung, so dass ein tatsächlicher Nutzen für pflegebedürftige Personen entsteht.

2) Die DiPA-Allianz vertritt die Interessen der Hersteller und der Pflege- und Betreuungsanbieter bei der wirtschaft­lichen Vertragsgestaltung und bei der Preisfindung (§89). Erst ihre gemeinsame Arbeit ermöglicht die begleitende pflegerisch-betreuende Anwendung der Digitalen Pflegeanwendungen.

3) Der SVDiPA stärkt die Pflegebranche durch die nachhaltige Anwendung  digitaler Applikationen in den ambulanten Pflege-Settings.

Die DiPA-Allianz der Interessensverbände ist offen für den Dialog, den konstruktiven Austausch mit politischen Vertretern und für verbandspolitische Unterstützung weiterer Akteure aus der Pflegebranche.

Die Koordination wird vom Digitalverband FINSOZ mit Sitz in Berlin übernommen.

Quelle: FINSOZ e. V.